Rechtswidrige Abschiebung aus Lörrach: Regierungspräsidium Karlsruhe räumt Fehler ein – schwerkranke Frau schon in Albanien

Rechtswidrige Abschiebung aus Lörrach: Regierungspräsidium Karlsruhe räumt Fehler ein – schwerkranke Frau schon in Albanien

Eine schwer nierenkranke Frau wurde am Mittwoch um zwei Uhr nachts in einer Lörracher Flüchtlingsunterkunft von der Polizei überrascht und nach Tirana abgeschoben. Das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe folgte der Tendenz, auch lebensbedrohliche Erkrankungen nicht als Abschiebehindernis anzuerkennen. Die Frau hatte ein ärztliches Attest vorgelegt hatte, das ihr bescheinigte, dass sie ohne regelmäßige Dialyse innerhalb weniger Tage sterben könnte. Diese Versorgung ist ihr insbesondere auch als Angehöriger der benachteiligten Gruppe der Roma in Albanien nicht garantiert. Das Regierungspräsidium berücksichtigte diese Gefahr für Leib und Leben nicht und schickte lediglich einen Arzt auf den Abschiebeflug mit.

Übersehen hat das Regierungspräsidium allerdings, dass die Abschiebung zu diesem Zeitpunkt rechtlich ausgeschlossen gewesen wäre: Die Betroffene hatte ein Ersuchen an die Härtefallkommission gerichtet, das derzeit von der Kommission noch bearbeitet wird. Die Einrichtung von Härtefallkommissionen durch Länder ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. Laut Verordnung der Landesregierung müssen Abschiebungen bis zur Entscheidung der Härtefallkommission „zurückgestellt“ werden. Der Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Uwe Herzel, räumte am Mittwoch gegenüber Radio Dreyeckland den ein, dass die Eingabe bei der Härtefallkommission „versehentlich nicht berücksichtigt“ worden sei. Bis heute konnte er aber noch nicht sagen, wie das Regierungspräsidium dieses rechtswidrige Vorgehen korrigieren will. Er verwies gegenüber RDL auch darauf, dass es sich „nur“ um diesen einen Fall handele, indem der Behörde dieser Fehler unterlaufen sei. Das RP wolle gemeinsam mit dem Landesinnenministerium innerhalb der kommenden Woche eine Entscheidung treffen.

(CC)