Ein Update:RDL gegen Staatsschutzabteilung Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatschutz im PP Freiburg: Kleine Blütenlese aus den Fantasieuntiefen eines angeblichen Staatsschutzdeliktes

Kleine Blütenlese aus den Fantasieuntiefen eines angeblichen Staatsschutzdeliktes

Am 17.1.23 wurden die Räume von RDL und zwei Redakteuerswohnungen gefilzt. Massives Fotoserien angefertigt , Computer und Datenträger Phones beschlagnahmt.

Der vom AG Karlsruhe genehmigte Vorwand für diesen Auftrieb war ein ein angeblicher Verstoß gegen § 85 StGB entweder wegen Fortführung oder Unterstützung einer vom BMI (de Maiziere/Maaßen Federführung) verbotenen Vereinigung namens linksunten.indymedia.

Die sofortige Beschwerde gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen blieben beim AG KA erfolglos und sind auch jetzt noch bei der Staatsschutzkammer des LG Karlruhe anhängig.
 

Zwischenzeitlich wurden Ende April das Verfahren gegen Andreas- als presseverantwortlichen Verantwortlichen eingestellt und damit nach § 170 Abs.2 StPo abgeschlossen. Gegen den Kollegen Fabian aber Anklage nach §170 Abs.1 StPO erhoben. Der Vorwurf weiterhin: wegen seines Artikels in dem er, wie es journalistischer Standard ist, einen link auf das im Internet seit Jahren frei zugängliche Archiv von linkunten.indymedia bis August  2017 setzte, habe eine strafwürdige Unterstützung der nicht mehr existenten Vereinigung - gar als deren Sprachrohr unternommen, weil er ja auch bei RDL publiziert habe.
In der vergangene Woche erörterten wir das Verfahren schon einmal allgemein.
Jetzt ein update, da wir die Akten des beendeten Verfahrens gegen Andreas durch geblättert/-scrollt haben.