Polizei durfte nun doch nicht alle Daten die ihr irgendwie zugänglich sind zur automatischen Datenanalyse auswerten

Polizei durfte nun doch nicht alle Daten die ihr irgendwie zugänglich sind zur automatischen Datenanalyse auswerten

Nach einer Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte, unterstützt von der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union, der Humanistischen Union Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, hat das Verfassungsgericht Ermächtigungen zur polizeilichen Analyse von irgendwie gewonnenen Daten in den Gesetzen von Hamburg und Hessen für Verfassungswidrig erklärt. Während Hamburg das Urteil im Februar abbgewartet hat, lief die verfassungswidrige Datenanalyse mit Hilfe der Software Palantir in Hessen bereits anderthalb Jahre (Was dazu der Verfassungsschutz sagt??). Im Rahmen der Reihe Tacheles wird die Rechtsanwältin Britta Eder aus Hamburg heute in Freiburg über den Fall und seine Implikationen sprechen. Wir fragten sie schon einmal in einem Vorabinterview. jk

 

Vortrag Kollegiengebäude I, Hörsaal 1098, 20 Uhr, 15. 6. 23

Livestream: https://strafrecht-online.org/tacheles

Die Veranstalter*innen freuen sich über Besuch und über jede Spende