Ortsumfahrung Schallstadt kommt nicht

Ortsumfahrung Schallstadt kommt nicht

Das Freiburger Regierungspräsidium hat am heutigen Mittwoch den 12. Dezember verkündet, das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Schallstadt einzustellen. Die Ortsumgehung von Schallstadt, das südlich von Freiburg auf dem Weg nach bad Krozingen an der B 3 liegt, befindet sich seit dem Jahr 2005 im Planfeststellungsverfahren. Derzeit ist beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Klage auf Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumfahrung Schallstadt anhängig. Die dem Verfahren zu Grunde liegenden Pläne für die Ortsumfahrung Schallstadt seien mittlerweile so überholt, dass sie umfassend neu zu erstellen wären. Darüber hinaus sei die Ortsumfahrung Schallstadt nicht im aktuellen Bundesverkehrswegeplan bis 2030 enthalten, sodass keine gesetzliche Grundlage für deren Umsetzung bestehe. Die förmliche Einstellung ist mit dem baden-württembergischen und dem Bundes-Verkehrsministerium abgestimmt.

Das Ganze ist eine wohl eine gute Nachricht, wenn es darum geht, nicht noch mehr Steuergelder in die Förderung des motorisierten Individualverkehrs und des Güterverkehrs auf der Straße, zu stecken. und auch wenn es darum geht, nicht noch mehr Ackerfläche oder anderes Land zu versiegeln. Die lärmgeplagten AnwohnerInnen der Bundesstraße durch Schallstadt werden allerdings nicht alle glücklich sein und müssen auf andere Lösungsvorschläge hoffen. (FK)