Mindestlohn für Saisonarbeiter erst ab 2017

Mindestlohn für Saisonarbeiter erst ab 2017

Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß mitteilte werde der von der großen Koalition beschlossene gesetzliche Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft erst ab Janur 2017 gelten. Bis dahin greift ein Tarifvertrag der rund 15 % weniger Lohn vorsieht. Diese Regelung betrifft in Deutschland 600.000 Saisonkräfte die vor allem aus osteuropäischen Staaten stammen. Derzeit erhalten Saisonarbeitskräfte in Südbaden etwa 6,50 € und damit 2 € weniger als ihnen der gesetzliche Mindestlohn eigentlich garantieren sollte. Damit der Mindestlohn zumindest 2017 als allgemeinverbindlich erklärt werden kann muss die IG Bau und der Deutsche Bauernverband einen Antrag beim Bundesarbeitsministerium stellen. Dies ist bisher nicht geschehen, weil sich einige Landesverbände des Bauernverbandes gegen den Mindestlohn wehren.

In Deutschland gibt es keine Interessensvertretung der Landarbeiter. Für die Landwirtschaft wird von den Behörden lediglich der konservative deutsche Bauernverband anerkannt. Dieser setzte sich aber zumeist aus den Eigentümern bzw. Geschäftsleitern landwirtschaftlicher Betriebe zusammen. In Andalusien zum Beispiel gibt es mit dem Sindicato de Obreros de Campo eine Gewerkschaft die sich explizit für die Interessen der Landarbeiter einsetzt.