Marine Le Pen darf als Faschistin bezeichnet werden

Marine Le Pen darf als Faschistin bezeichnet werden

 

Ein Pariser Gericht hat entschieden, dass man die Vorsitzende der rechtslöastigen französischen Front National, Marine Le Pen eine Faschistin nennen darf. Zwar könne die Bezeichnung eine beleidigende Wirkung haben, meinte das Gericht, politische Gegner müssten sich das aber gefallen lassen. Folgerichtig sprach das Gericht den Vorsitzenden der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon vom Vorwurf der Beleidigung frei. Mélenchon hatte sich bereits die Freiheit genommen Le Pen als Faschistin zu bezeichnen.