LNV lehnt aus grundsätzlichen Überlegungen Mediation zum Konrad-Günther Park ab

LNV lehnt aus grundsätzlichen Überlegungen Mediation zum Konrad-Günther Park ab

Die von der Bauverwaltung intendierte Mediation zu Baumaßnahmen im Konrad Günther Park (Kapriole)wird vom Landesnaturschutzbund verweigert: Er werde sich „aus grundsätzlichen Überlegungen heraus nicht beteiligen. Er ist der Meinung, dass zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen des Projekts, die insbesondere den Landschaftsschutz, den europarechtlich verankerten Artenschutz und die baurechtlichen Voraussetzungen betreffen, geklärt werden müssen.“

Der schon durch die B31 Baumaßnahmen massiv beeinträchtigte Park soll durch weitere Baumfällaktionen angeknabbert werden:“Der Park ist Teil des Landschaftsschutzgebiets (LSG) "Brombergkopf, Lorettoberg, Schlierberg“ und daher besonders geschützt. In den Schutzzielen des von der Stadt erlassenen LSGs ist für den Konrad-Guenther-Park explizit „die Erhaltung des Baumbestandes, vor allem der Eichen als Lebensraum für besonders geschützte Tierarten (z. B. Fledermäuse)“ genannt. Eingriffe in diesen Baumbestand sind in der Verordnung als Verbote aufgeführt. Die Vorbehalte des LNV richten sich nicht gegen die im Konrad-Guenther-Park bestehenden Einrichtungen. Er fordert aber die Stadt auf, für diese Einrichtungen ernsthaft nach alternativen Standorten in der Stadt zu suchen. Eine Vergrößerung und Ausdehnung der Bauten in das Landschaftsschutzgebiet hinein, die auch eine intensivere Nutzung des umgebenden Schutzgebiets mit sich bringen wird, lehnt der LNV entschieden ab.