VG Freiburg:: Kneipen-Sperrstunde bleibt vorerst

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Kneipen-Sperrstunde bleibt vorerst

Der Antrag zweier Kneipenbetreiber aus Müllheim und Freiburg, die Sperrzeitverlängerung auf 23 Uhr bis 6 Uhr aufzuheben, ist erstinstanzlich beim VG Freiburg im Eilverfahren gescheitert.  Wie das Gericht ausführt, "Die Sperrzeitverlängerung sei geeignet, das Ziel der Bekämpfung der Pandemie mit dem SARS-CoV-2-Virus zu erreichen. Die Sperrzeitverlängerung trage zu einer Reduzierung der Kontakte bei und schränke damit die Gelegenheiten zur Übertragung des Virus ein, zumal das Risiko einer Übertragung in Innenräumen gerade durch die Aerosolausscheidung bei lautem Sprechen, Singen oder Lachen stark ansteige.[..]Es erscheine aber nachvollziehbar, dass jedenfalls am späten Abend und unter der Einwirkung von Alkohol die Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht vollständig eingehalten würden. [...] Gaststätten seien - anders als Beherbergungsbetriebe - typischerweise auf Kontaktaufnahme gerichtet. Im Falle von Infektionen sei angesichts häufig unzureichender oder falscher Kontaktdaten die gebotene Nachverfolgung von Kontakten schwierig. Da es um präventive Maßnahmen gehe, sei nicht maßgeblich, ob die Gastwirte hieran ein Verschulden treffe."
Die Verlängerung der Sperrzeit sei Teil eines Bündels von Maßnahmen. Wie z.B. auch der Aussenverkaufverbot ab 19 Uhr.
PDF icon 5k3359.20-Corona-Sperrzeit-1(3).pdf