Bundesverwaltungsgericht:: Klagefugnis für BUND gegen BASF Giftmülldepomie in Grenzach-Wyhlen durchgesetzt

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Klagefugnis für BUND gegen BASF Giftmülldepomie in Grenzach-Wyhlen durchgesetzt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nach mündlicher Verhandlung am Donnerstag,22.6.23 festgestellt, daß der BUND -OG-wie auch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen klagebefugt gegen die Feststellung der Verbindlichkeit des Giftmüll-Deponie Sanierungsplanes für die Kesslergrube , den BASF mindergut wie Roche ausführen will. Die Depomie soll - billiger für BASF -im Grundwasser bleiben!
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, der die Klagebefugnis des BUND gemäß der Aarhus-Konvention und der Gemeinde Grenzach-Wyhlen verneint hatte, muß jetzt doch diese in die Überprüfung des Sanierungsplan einbeziehen.
Leider konnten wir nicht die örtlich hartnäckigen Verfechter und Kläger, die BASF zu einer Totalsanierung zwingen wollen nicht bei bzw. nach ihrer Rückreise aus Leipzig an die Strippe bekommen (kmm)