Mit Urteil vom 11. Juli hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg die Klage des Landesverbandes Ba-Wü der Partei Bündnis 90/Die Grünen gegen die Grüne Alternative Freiburg (GAF) wegen der Bezeichnung "grün" abgelehnt. Das Gericht begründete die Abelehnung der Klage damit, dass §4 des Parteiengesetzes nicht greife, da die GAF keine Partei sei und auch eine analoge Anwendung nicht gangbar wäre. Auch via §12 des BGB (Namensrecht) könne der GAF der Name nicht verboten werden. Eine etwas ausführlichere Begründung findet ihr in der PM des Landgerichts. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Ob B90/Die Grünen nun, wie bereits einmal angedeutet, in Berufung gehen wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Ausführlichere Informationen zu dem Thema morgen bei RDL in der Sendung Fokus Südwest (18.30Uhr) und auf www.rdl.de:
- Wem gehört „Grün“? Einigung zwischen B90/Grüne und GAF gescheitert – Urteil am Mittwoch [verschoben] (16.06.2012)
- Bericht von der Verhandlung am 21. März mit Stimmen aus dem Publikum und beider Parteien (21.03.2012)
- Wem gehört "grün"? - Verhandlung zwischen B90/Die Grünen und GAF am 21.03.2012 in Freiburg: Stimmen der Anwälte (15.03.2012)
- Wem gehört grün? Beispiel Maintal - wie aus der Grünen Alternativen Maintal die Gruppe der Alternativen Maintal wurde (15.03.2012)