Am 22. August hat Arne Semsrott von Frag den Staat die Gerichtsbeschlüsse zu den Durchsuchungen und der Telefon-Überwachung der „Letzten Generation“ veröffentlicht. Am gleichen Tag veröffentlichte er auch den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe das Verfahren gegen RDL Redakteur Fabian, wegen einer Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten, nicht zu eröffnen. Nun sieht sich Arne Semsrott aufgrund dieser beiden Veröffentlichungenen selber mit einer Anklage konfrontiert. Der Paragraph 353d des Strafgesetzbuches verbietet die Veröffentlichung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden. Um über das Thema zu sprechen, sind wir jetzt mit Arne Semsrott verbunden. Mehr Infos zum Thema findet ihr unter: |
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