Kirchliches Arbeitsrecht - ein rechtsloser Raum?

Kirchliches Arbeitsrecht - ein rechtsloser Raum?

Ob Streikverbot oder fristlose Kündigung - unter Berufung auf eine antiquierte Moral setzt die Kirche ihre Mitarbeiter*innen prekären Arbeitsbedingungen aus. Damit gilt für 1,3 Millionen Menschen, die in kirchlichen Krankenhäusern, Kindergärten, der Diakonie bzw. Caritas, etc. beschäftigt sind, ein Sonderarbeitsrecht.

Wir sprachen mit Dr. Till Müller-Heidelberg über die derzeitigen Entwicklungen im kirchlichen Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist Rechtsanwalt für Arbeits- und Steuerrecht, Mitglied der humanistischen Union sowie Herausgeber des Grundrechtereports.