Wahlrechts-Ausschlüsse für Menschen mit gewissen Behinderungen: Keine Wahl

Keine Wahl

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Lebenshilfe. Teilhabe statt Ausgrenzung.
Wählen ist ein Menschenrecht, findet die Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Bundesvereinigung Lebenshilfe

Im September ist Bundestagswahl. Jede*r deutsche Staatsbürger*in darf ab 18 Jahren wählen. Davon ausgeschlossen sind Menschen mit gewissen Behinderungen, wenn sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen. Bettina Leonhard von der Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass auch sie wählen dürfen - zumal das in bestimmten Bundesländern bei der Landtagswahl schon erlaubt ist.