Keine Abschiebung nach Ungarn,weil EU-Grundrechte-Charta verletzt

Keine Abschiebung nach Ungarn,weil EU-Grundrechte-Charta verletzt

Das Freiburger Verwaltungsgericht erklärte in seinem, am heutigen Donnerstag bekanntgegebenen Urteil, betreffend eines afghanischen Flüchtlings, der über Ungarn nach Deutschland gekommen war, dass für ihn in Ungarn voraussichtlich keine menschenwürdige Existenzmöglichkeit bestehe. Nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnismitteln sei mit einiger Wahrscheinlichkeit ernstlich zu befürchten, dass Asylbewerber in Ungarn unter den dortigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen insbesondere auch mit Blick auf den bevorstehenden Winter nicht menschenwürdig existieren könnten. Der mögliche Zugang zu Beschäftigung, Wohnraum, Sozialhilfeleistungen, medizinischer Versorgung und Bildung für Asylbewerber in Ungarn wurde vom Gericht in Frage gestellt. Der Flüchtling darf somit nicht nach Ungarn abgeschoben werden. Das Gericht erteilte ihm vorläufigen Rechtsschutz bis zur endgültigen Entscheidung. Damit ist davon auszugehen, dass auch ein abschließendes Urteil die Abschiebung nach Ungarn verhindern wird. Abschiebungen nach Ungarn dürften in naher Zukunft wohl also rechtswidrig sein.