BSD e.V.: Weg mit der Freierbestrafung: "Kein Prostitutionsverbot durch die Hintertür!"

"Kein Prostitutionsverbot durch die Hintertür!"

Gegen Generalverdacht und Verbotspolitik setzt sich der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen ein. Deshalb startete er eine Kampagne gegen "eine verfehlte Verbotspolitik von SPD, CDU, AfD und Grüne."

Karlsruhe bestätigt Eingang der Verfassungsbeschwerde

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eingang der Verfassungsbeschwerde am 2. Juni 2022 schriftlich bestätigt. Das Verfahren zweier mutiger Kund*innen gegen die verschärfte Freierbestrafung im § 232a Abs. 6 Satz 2 StGB hat damit ein Aktenzeichen erhalten. Der erste Meilenstein auf bürokratischer Ebene ist erreicht.

(BSD e.V.)