Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht um Hausordnung der LEA Freiburg: Kein Grundrechtsschutz für Geflüchtete in Erstaufnahmelagern

Kein Grundrechtsschutz für Geflüchtete in Erstaufnahmelagern

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Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht am 18.01.24
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Foto RDL (FK)

Am Donnerstag den 18. Januar wurde vor dem Freiburger Verwaltungsgericht die Klage zweier Geflüchtete verhandelt, die ehemals 2021 in der LEA Freiburg gewohnt hatten. Sie haben unterstützt von Aktion Bleiberecht und auch der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die damals geltende Hausordnung geklagt. Verschiedene Punkte, wie die Unmöglichkeit die Zimmer abzuschließen, eine lange Liste an verbotenen Gegenständen, das weitreichende Fotographierverbot, das Untersagen von politischer und religiöser Tätigkeit und das Besuchsverbot wurden angegriffen. Letzteres wurde auch durch die dritte Klage angefochten, die von Ben von Aktion Bleiberecht geführt wurde, dem der Zugang zur LEA verwehrt wurde.

In der Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht die Klagen der Geflüchteten, die noch 2021 aus der LEA verlegt, bzw. abgeschoben wurden, vermutlich als unzulässig betrachtet und im Fall von Ben als unbegründet, weil nur die allgemeine Handlungsfreiheit betroffen sei. Der Tenor der Entscheidung soll an diesem Freitag vorliegen. Wir haben nach der ernüchternden Verhandlung, die passend zu den Kontrollen am Eingang der LEA, mit ausführlichen Kontrollen aller Zuhörer:innen und PressevertreterInnen begonnen hatte, mit Rechtsanwältin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Rechtsanwalt Thorsten Deppner und Ben von Aktion Bleiberecht gesprochen. Zunächst hören wir einen kurzen Ausschnitt der Rede von Sarah Lincoln bei der Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht im Anschluss an die Verhandlung.