Klage von Pro Asyl, GFF, Aktion Bleiberecht und Flüchtlingsrat: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Grundrechtseinschränkungen in Flüchtlingslagern zurück

Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Grundrechtseinschränkungen in Flüchtlingslagern zurück

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Die Landeserstaufnahmestelle Ellwangen
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Bundesverwaltungsgericht bejaht Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete – und schränkt den Schutz durch die Hintertür wieder ein – Bündnis plant Verfassungsbeschwerde
so der Titel einer gemeinsamen Pressemeldung von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl, dem baden-württembergischen Flüchtlingsrat und Aktion Bleiberecht zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das am Donnerstag zwei Klagen geflüchteter Menschen zurückwies und den Bewohner:innen von Erstaufnahmeeinrichtungen damit den vollen Schutz ihrer Grundrechte versagt.

In den beiden Verfahren ging es um Themen, die wir immer wieder ausführlich besprochen haben. Erstens um die Abschiebung von Alassa Mfouapon der aus dem Kamerun über die Folterhölle Lybien geflohen war, in der LEA Ellwangen, die durch den erfolgreichen Protest von Geflüchteten gegen eine Abschiebung bundesweit berühmt wurde, eine Art Sprecher der Flüchtlinge wurde und dann eines Nachts selber nach Italien abgeschoben wurde.

Zweitens um die Hausordnung der LEA in Freiburg, die tief in die Grundrechte der Geflüchteten eingreift.

Wir haben mit Ben Bubeck von Aktion Bleiberecht, der an der Verhandlung in Leipzig teilnahm gesprochen. Zunächst einmal hören wir aber Sarah Lincoln,, Rechtsanwältin und Fallkoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie erklärte in einem Pressegespräch zwei Tage vor der Verhandlung, um was es bei den Verfahren genau ging.