Thüringen: Jena und Landkreis Nordhausen verhängen Vermummungspflicht gegen Corona

Jena und Landkreis Nordhausen verhängen Vermummungspflicht gegen Corona

In Thüringen haben die Stadt Jena und der Landkreis Nordhausen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Vermummungspflicht verhängt. Demnach dürfen Menschen fortan nur noch mit bedeckten Mund und Nase in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr auftauchen. Explizit gilt diese Mundschutzpflicht für Läden, öffentliche Verkehrsmitteln und Behörden mit Publikumsverkehr.

Angesichts des Mangels an Mundschutzmasken bereits für das Gesundheitspersonal geht es bei dieser Mundschutzpflicht aber ausdrücklich nicht darum, dass sich die BürgerInnen nur noch mit den besten medizinischen Mundschutzmasken ausstatten sollen. Die Stadt Jena bittet die Menschen dringend darum, ihre Masken für sich selbst und andere zu nähen. Auch einfache Schals oder Tücher dürfe man über Mund und Nase ziehen.

Diese Arten von Mundschutz könnten zwar nicht ordentlich vor Infektionen schützen. Sie würden aber helfen, eine Verbreitung von Viren durch die Mundschutzträgerin zu verringern. Das sei wichtig gerade in geschlossenen Räumen, in denen man sich aus Platzgründen nicht an die Abstandsregeln halten könne, argumentiert der Jenaer Oberbürgermeister Thomas Nitzsche von der FDP.

Thüringens Gesundheitsminister Heike Werner von der Linkspartei hingegen kritisierte die Mundschutzpflicht, weil sie ein "falsches Gefühl von Sicherheit" gebe.

(mc)