Informationen zur Sammelabschiebung am 24. April

Informationen zur Sammelabschiebung am 24. April

Für den 24. 04. ist ein Abschiebeflug nach Serbien und Mazedonien geplant.

Gegenüber dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat der Leiter der zuständigen Abteilung 8 im Regierungspräsidium Karlsruhe, Garhöfer, nun weitere Details dazu geäußert. So wird der Flug vormittags vom Baden-Airpark in Söllingen starten. Es sollen mit diesem Flug ca. 60 Personen aus Baden-Württemberg abgeschoben werden. Die Zahl der Abschiebungen aus anderen Bundesländern, die ebenfalls eingeplant sind, wurde nicht genannt. Bei den Personen aus Baden-Württemberg handelt es sich um Familien auch mit minderjährigen Kindern, Ehepaare und Einzelpersonen. Ihre bisherige Aufenthaltsdauer in Deutschland ist unterschiedlich lang. Personen, die als sogenannte „Straftäter“ abgeschoben werden, seien vorab nicht von der drohenden Abschiebung informiert worden, die übrigen seien informiert. Es seien Einzelfallprüfungen vorgenommen worden.

Neben allen Fakten zeigen diese Informationen des Flüchtlingsrats eines: Dass die Kriterien der von den Regierungsparteien seit einem Jahr angepriesenen Einzelfallprüfung für viele Menschen keinerlei Schutz bedeuten, beweist diese Sammelabschiebung von 60 Personen klar.