Schengen-Raum: : Heimliche Fahndungen stiegen 2017 um 60 Prozent

Heimliche Fahndungen stiegen 2017 um 60 Prozent

Im sogenannten Schengen-Raum ist die Zahl der heimlichen Fahndungen zwischen 2016 und 2017 um rund 60 Prozent gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des linken Abgeordneten Andrej Hunko hervor, aus dem dessen Mitarbeiter und Autor Matthias Monroy am gestrigen Montag zitierte. Demnach ist die Zahl heimlich gefahndeter Personen im Jahr 2017 auf knapp 130.000 Menschen gestiegen. Die Gründe für diesen drastischen Anstieg sind jedoch nicht bekannt.

Die Massnahme der heimlichen Fahndung beruht auf eine Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten. Polizei und Geheimdienste der Mitgliedstaaten können auf diese Massnahme zurückgreifen.

Im Unterschied zu einer offenen Fahndung werden die betreffenden Personen nicht durchsucht oder kontrolliert, sondern es geht um eine laufende Überwachung ihrer Reisebewegungen. Bei registrierten Grenzübertritten und sonstigen Kontrollen werden Daten wie Reiseweg und Mitreisende an die Behörde übermittelt, die die heimliche Fahndung beantragte.

In seinem Artikel für das Blog Netzpolitik.org erklärt Matthias Monroy, dass die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums diese Massnahme in sehr unterschiedlichem Masse in Anspruch nehmen. Bis Ende 2015 seien über 44 Prozent aller heimlichen Fahndungen im Schengen-Raum von Frankreich ausgegangen. Deutsche Behörden beantragten demnach 5 Prozent aller heimlichen Fahndungen.

(mc)