Haftentlassung von Massenmörder Anders Breivik abgelehnt

Haftentlassung von Massenmörder Anders Breivik abgelehnt

Ein norwegisches Gericht hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung von Anders Breivik abgelehnt. Breivik ist noch immer offen bekennender Neo-Nazi. Am ersten Tag seiner dreitägigen Anhörung vor Gericht grüßte er mit dem Nazi-Gruß. Aber er wäre gerne ein Neo-Nazi in Freiheit und argumentiert deshalb, dass er zwar nicht der Ideologie aber der Gewaltanwendung abgeschworen habe. Also jemand, der sich zu einer mörderischen Ideologie bekennt, aber keiner Fliege was zu Leide tun würde. Weder die Staatsanwältin, noch ein als Gutachter herangezogener Psychiater nahmen ihm das ab. Die Staatsanwältin sagte, Breivik sei noch immer „ein sehr gefährlicher Mann“.

 

Am 22. Juli 2011 zündete Breivik im Regierungsviertel von Oslo eine Bombe, durch die 8 Menschen starben. Anschließend fuhr er auf die Insel Utoya, wo sich ein Sommercamp der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei befand. Breivik erschoss dort 69 Jugendliche nach und nach, bis die Polizei kam und ihn stoppte. Als Motiv gab er an, dass die Arbeiterpartei für die Einwanderung von Muslimen nach Norwegen sei. Er wurde deshalb zu 21 Jahren Haft verurteilt. Das ist die höchste Strafe, die nach norwegischem Recht möglich ist. Seither hatte Breivik mindestens zwei Nachahmer, die sich auf ihn berufen haben. Ein 18-jähriger Jugendlicher, der in München aus rassistischen Motiven 9 Menschen erschoss und den Attentäter von Christchurch in Neuseeland.