Städtische PolizeiVerordnung zu SC Freiburg Spielen: Geht es noch?

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Geht es noch?

Es entwickelt sich seit über zwei Gemeinderatsterminen zu einer schrankenlosen Posse. Während wegen CoVID-19 nach wie vor keine Zuschauer in die eigentllich sicheren Freiluft Stadien dürfen, hat sich im Hintergrund eine Willfährigkeit der Stadtverwaltung gegenüber der diktierenden Polizeidirektion Freiburg entwickelt, die in ihrer Unverhältnismässigkeit von polizeilichen Eingriffsbefugnissen ihres Gleichen sucht!

Nach der Geheimsitzung des 13.Haupt- und Finanzauschusssitzung am 2. November 2020 will auf Verlangen  des PolizeiVizepräsidenten Zeiser  die Stadt ohne Erlaubnis  das "Druckerzeugnisse und sonstige Sachen aller Art verteilt oder Sammlungen durchführ"en gegen Bussgeld verbieten lassen.
Beim Dreisamstadion bis zur Jugendherberge und dem UniSportgelände am Sandfangstr und das Wohngebiet zwischen Schwrazwaldstr und Hans-Jakob--Str soll zudem Fanartikel-Schalverkäufe oder Eisverkäufer nur mit Einwilligung von Stadt oder SCF gestattet sein. Auch beim neuen Stadion sind zudem UNI Campus am Fluglatz mit Studi-Wohnheimen oder bis einschließlich der renaturierten Müllkippe Wolfswinkel umfaßt. Mit der Unileitung - nicht aber mit Asta oder WohnheimSprecher*innen abgesprochen versteht sich.
Ausgerechnet die Polizeidirektion Freiburg, die für die Pandemieleugner der "Lügendenken"den Sekte den braunen Teppich ausrollt, will nicht nur nicht, das "Flächen in den Geltungsbereichen in anderer Weise verunreinigt"werden, sondern "sperrige Gegenstände" (Deutsch: Choreo Utensilien) im Aufmarsch zum Stadion mitgeführt werden dürfen.
Der polizeiliche Unwille aber gegen Volksverhetzung rassistische und sexistische Schriften, Slogans und Gesten vorzugehen, wird dadurch Rechnung getragen, das nicht nur (Neu:) "Hautfarbe, Religion,Geschlecht, Alter, Behinderung, körperlicher Erscheinung, (ethnischer) Herkunft oder sexueller Orientierung zu diffamieren, zu erniedrigen oder zu demütigen" als unzulässig definiert bzw. umformuliert wurde.
Diese Motivnennung kann aber kaum tatsächlíche Anhaltspunkte für polizeilicher Einsatzleitung zur Intervention geben, weil eben im subjektiven Bereich gelegen - also wohl nie. Defacto also eher eine Strafermittlungs Befreiung!
Höchstens wenn es zu Gunsten der braunen Kumpel der rechtsaußen Parteien geht, wie ja gehabt. Da hat im Fangruppengespräch der neue Ordnungsamtleiter diesen einen Bumerang ins Nest gelegt. Was für die neugebildete AG Aus Stadt, Polizei und SCF -ohne Fanvereinigungen-  wohl ebenso zur Erleichterung führte.

Aber ausdrücklich wird im Fall von - vermeintlich - tatsächlichen Anhaltspunkten eine polizeiliche Kontrollmöglichkeit (mit körperlicher Durchsuchungen) auf Hausgrundstücken Unigeländen, Studiwohnheimen usw. von der Stadt zu allen genannten Verstössen eingeräumt. Inklusive Platzverweisen, Dies wird auch ausserhalb des Polizeigesetz zusätzlich eingeführt  (§ 2 Kontrollen durch den Polizeivollzugsdienst) Dies fehlte noch in der  ersten Vorlage. So geht Verschlimmbesserung! Aber die Gemeinderäte pennen bzw. treten leise.
Der socialmedia verliebte OB liefert mittlerweile nur für Repression und kommt so mittlerweile teuer zu stehen. (kmm)

Die Gemeinderatssitzung ist am Dienstag, 10.November 20, 16 Uhr im Bürgerhaus Zähringen