GAF: Freiburgs Doppelstandards beim Plakatieren - unaufgeklärt

GAF: Freiburgs Doppelstandards beim Plakatieren - unaufgeklärt

Drei Monate nach Ihrer Anfrage zu den Doppelstandards in der Verfolgung der Freiburger  Kleinstveranstalter hat sich das Bürgermeistermat bequemt, die Fragen zu beantworten. Mittlerweile 240 Bussgeldverfahren sind vom Ordnungsdezernat eingeleitet worden - viele auf Anzeige der überbeanspruchten Freiburger Polizeidirektion, 102 Bussgeldbescheide gegen  67 ermittelte Betroffene wurden erlassen. In 40 Verfahren wurde eine Entlastung gegenüber anderen Personen/Gruppen gewählt.
Der Eindruck, den wir gewonnen haben, ist, dass dieses Vorgehen nicht nur hinterhältig war, sondern auch willkürlich auf Sub-Kultur abzielte. Die Antworten, die wir bekommen haben, bestätigen diesen Eindruck.“, sagt Coinneach McCabe.

Die beiden  Stadträte verweisen auch auf die Doppelstandards: Fest steht auch, dass die Vorgehensweise sich nicht an der tatsächlichen Verordnung orientiert hat, sondern an einer gefühlten Ordnungsliebe. So waren zum Beispiel Bildungs-und Nachhilfeangebote betroffen, während Bauherren mit überdimensionierten Plakaten in Ruhe gelassen wurden.
Weiterhin wird eine künstliche Trennung zwischen gewerblich oder nicht gewerblich gemacht. „Bei gewerblichen Veranstaltern und Plakatierunternehmen wurde das Bußgeld auf 350 Euro, in allen anderen Fällen auf 150 Euro festgesetzt, aber wie die Verwaltung hier zur unterscheidet, wird nicht erläutert, und scheint uns nach amtlichem Gutdünken entschieden zu werden.“, bemängelt Monika
Stein.

Weil die städtische Auskünfte zu dem  schlicht die Fragen unbeantwortet liessen, wurde in zwei Punkten nach gefasst: Die Unterscheidung "gewerblich/nichtgewerblich" und die krass unterschiedliche Behandlung von städtisch/kommerziellen Grossbewerber und die intensivst verfolgten (s.o.)  Kleinstveranstalter.
(kmm 17.12.13))

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