FSZ: Mindestlohn auch bei Praktika!

FSZ: Mindestlohn auch bei Praktika!

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. fordert die Einführung eines ausnahmslosen, flächendeckenden Mindestlohns und kritisiert die vorgesehenen Ausnahmeregelungen.

Der derzeitige Gesetzesentwurf sieht Ausnahmeregelungen für Minderjährige sowie Langzeitarbeitslose, für verpflichtende Praktika in der Ausbildung, Schule oder im Studium, Orientierungspraktika und begleitende Praktika vor. Katharina Mann vom fsz erklärte .”Ein Praktikum ist ein Lernverhältnis. 82 Prozent der Praktikant_innen werden in den regulären Arbeitsablauf eingebunden, jedoch werden 40 Prozent aller Hochschulabsolvent*innen in ihrem Praktikum nicht vergütet. Gleichzeitig verdrängen diese Stellen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Missbrauch von Praktika im Zusammenhang mit prekärem Berufseinstieg ist inakzeptabel und wird durch die vorgesehene Ausnahmeregelung zur Zahlung des Mindestlohns erst nach 3 Monaten gestützt. Für die Berufsorientierung sollten die Firmen ihre Tätigkeiten vorstellen und nicht die Absolvent*innen probearbeiten müssen."