Freilassung des in seiner Zelle verbrannten Syrers Amed Ahmad scheiterte an 285 Euro

Freilassung des in seiner Zelle verbrannten Syrers Amed Ahmad scheiterte an 285 Euro

Der nach einem Brand in seiner Zelle in Kleve verstorbene Syrer Amed Ahmad hätte gegen Zahlung von 285 Euro freigelassen werden können. Laut einem Vermerk der Polizei, hatte Amed Ahmad erklärt, dass er das Geld nicht bezahlen könne. Es ist aber nicht geklärt, ob er über die Höhe der Forderung korrekt informiert wurde. Von ihm verlangt wurden nämlich auch die Verfahrenskosten, so dass sich die Summe auf über 1400 Euro belief. Ob ihm auch mitgeteilt wurde, dass er für seine Freilassung nicht die ganze Summe bezahlen müsse, ist Gegenstand von Ermittlungen.

 

Polizisten hatten Amed Ahmad festgenommen, weil sie glaubten, er sähe einem gesuchten Vergewaltiger ähnlich. Kurz darauf stellte sich die Vergewaltigung als Erfindung heraus. Doch Ahmads Name stimmte mit dem Aliasnamen eines anderen Gesuchten überein.

 

Vor einigen Tagen berichtete die Welt auch über Widersprüche bei der Darstellung des Brandes in der Zelle von Amed Ahmad. Entgegen der ursprünglichen Darstellung soll der Gefangene die Gegensprechanlage in der Zelle doch benutzt haben.