Gut zu wissen #02: Freiburg hat 2022 rund 3,8 Mio € weniger für Sozial(hilfe)ausgaben aufwenden müssen

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Freiburg hat 2022 rund 3,8 Mio € weniger für Sozial(hilfe)ausgaben aufwenden müssen

Statt Ausgaben von 165, 2 Mio € wie auf Basis der Daten von 2019 geplant, lagen die originär Freiburger Ausgaben nur bei 161,5 mio. €.
Wesentlicher Faktor ist dabei die kleine Pflegereform, die den Anteil an stationärer Pflege der  Pflegekassse steigerte und damit 2,3 Mio € weniger aus dem Freiburger Aufkommen beliess. Nämlich nur 17,9 Mio €. Allerdings rechnet die Verwaltung- nach Kostenerhöhung bei den Pflegeheimen - mit 0,5 Mio € Zusatzausgaben auf 19 Mio.€ als im DHH 23/ 24 geplant.     
Der für ukrainische Kriegsflüchtlinge gesetzlich ermöglichte Staus-Wechsel von berechtigten Asylgesetz in den Bürgergeldstatus  ab 1.6.22 führte für 100 Personen -vorrangig  unbegleitete Minderjährige - zwar zu 0,7 Mio Mehrausgaben. In 2023 werden  voraussichtlich 0,6 Mio € zusätzlich überplanmäßig bei der Hilfe zum Lebensunterhalt  bei 111 Personen anfallen. Der Ansatz steigt auf 4,5 Mio €.
Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine spielten auch beim Anstieg  der Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung eine grosse Rolle :  Hier wurde 3, 3 Mio in 2022 für 150 Personen mehr als geplant und damit 33,5 Mio € ausgegeben . In 2023 sollen die Ausgaben um rd. 3 Mio über dem Ansatz 23 liegen bei  Gesamtaufwendungen von ca. 37,4 Mio €.
Die Anstiegsursachen liegen wesentlich bei den ukrainischen Kriegsflüchtlingen. Diese werden aber vom Bund zu 100% ersetzt ! Der Freiburger Haushalt hat in gleicher Höhe auch Mehreinnahmen.
Einsparungen ergaben sich -an 2. Stelle liegend- bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende : 1,023 Mio.€ in 2022 mit nur noch 46,8 Mio. €. Es waren mit 7.722 Bedarfsgemeinschaften 578 BGs weniger als geplant. Zusätzliche wurden weniger Bildungs- und Teilhabeleistungen und einmalige Leistungen in Höhe von rd. 322.000 € abgerufen. Im Jahre 2023 soll das Rechnungsergebnis bei ca. rd. 47,12 Mio.€ liegen, also knapp 300.000 über 2022. Die Einnahmen vom Bund werden bei 71,9 % oder 33,1 Mio.€ liegen.
Die Leistungen nach dem Eingliederungshilferecht lagen wegen verzögerter Neuabschlüsse in die Bedingungen nach  dem Bundesteilhabegesetz - mit größeren Selbstbestimmungsrechten der Betroffenen -mit gut 51Mio.€ um über 3,2 Mio unter dem erhöhten Planansatz für 2022. Allerdings waren trotz bei 250 Peronen mehr auf 2.247 gestiegenen Berechtigten die durchschnittlichen Fallkosten von 1.893 statt 2.271€ jeweils 378€ eingespart worden.   Das Land muss von den Mehraufwendungen nach dem Bundesteilhabegesetz 1,4 Mio € für 2022 noch zusätzlich erstatten. Die Vertragsumstellungen können sich gar bis Anfang 24 hinziehen.
2023 wurde mit über 56,7 Mio.€ geplant. Weshalb die Fallzahlen unter dem Ist von 2022 und die durchschschnittlichen Kosten 50€ unter dem Ansatz 2022 liegt, bleibt das Geheimnis der Sozialverwaltung (kmm)
Quelle: Drucksache G-23/181  PDF icon TOP-Mappe von TOP 10 der 11. Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2023.pdf