Frankfurter Demoverbot zu Blockupy - Grundrechtekomitee klagt

Frankfurter Demoverbot zu Blockupy - Grundrechtekomitee klagt

Am, 10.10.12 wird vor dem VG Frankfurt das Hauptsacheverfahren gegen das Versammlungsverbot am Himmelfahrtag verhandelt.
Mit einer abenteuerlichen Gefahrenprognose hatte die Stadt Frankfurt den Protest von Blockupy und die spontan angemeldet Versammlung des Grundrechtekommittee verboten und im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Recht bekommen.
Rechtsanwältin Elke Steven vom Kommitte zu den Umständen des Verbots , der Rolle der Polizei gegen "linke" Demos und Ermöglichung "rechter" im RDL Gespräch

Update B: Behrouzi in JW:

Komitee für Grundrechte und Demokratie stellt Totalverbot von Demonstrationen während der »Blockupy«-Aktionstage erfolgreich in Frage

Die Stadt Frankfurt am Main hat mit ihrer rigorosen Verbotspolitik in Zusammenhang mit den »Blockupy«-Aktionstagen im Mai dieses Jahres nun auch juristisch Schiffbruch erlitten. Das örtliche Verwaltungsgericht erklärte das Verbot einer vom Komitee für Grundrechte und Demokratie am 17. Mai auf dem Frankfurter Paulsplatz angemeldeten Kundgebung in Widerspruch zu seiner damaligen Eilentscheidung für rechtswidrig. Bei der Begründung des am Mittwoch ergangenen Urteils stellten die Richter allerdings die Stichhaltigkeit der polizeilichen »Gefahrenprognose« als Grundlage des Totalverbots nicht in Frage. Statt dessen bemängelten sie lediglich, die Versammlungsbehörde sei ihrer »Pflicht zur Kooperation« mit den Anmeldern nicht ausreichend nachgekommen.