Frankfurt: OLG zensiert studentische Berichterstattung

Frankfurt: OLG zensiert studentische Berichterstattung

Am 11. Januar 2016, hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einer einstweiligen Verfügung die Kritik an sexualisierter Gewalt und Pick-Up-Artists unterbunden. Der AStA wird die Einstweilige Verfügung nicht hinnehmen.

Der Zeitung der Studierendenschaft wurde mit dem Urteil untersagt, sexistische Übergriffe zu thematisieren. Ausgehend von Übergriffen auf dem Campus haben sich mehrere Autor*innen diesem Thema und dem ihm inhärenten Sexismus gewidmet. An der Uni wurden Frauen angesprochen und übergriffig belästigt mit Techniken, die sich der Pick-Up Artist-Szene zurechnen lassen.

Wir sprachen mit Valentin vom AStA Frankfurt.