Europarat stellt Polen wegen Justizreformen unter Beobachtung

Europarat stellt Polen wegen Justizreformen unter Beobachtung

Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, Polen wegen Sorgen über die mangelnde Rechtsstaatlichkeit unter Beobachtung zu stellen. Es sollen Expertinnen vor Ort überprüfen, inwieweit die polnischen Institutionen noch den demokratischen und rechtsstaatlichen Ansprüchen dieser internationalen Organisation entsprechen. Medienberichten zufolge trifft der Europarat zum ersten Mal eine solche Entscheidung gegen ein Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Die nationalkonservative Regierungspartei PiS hat in den vergangenen Jahren mehrere Justizreformen auf den Weg gebracht. Diese Reformen führen insgesamt dazu, dass die Regierung mehr Einfluss auf die Ernennung und die Karriere von Staatsanwältinnen und Richtern nehmen kann, bis hin zum Verfassungsgericht. Die Kritik gegen diese Reformen lautet, dass die Regierung dadurch mehr oder weniger direkt Einfluss auf die Justiz nehmen kann, was den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien der Gewaltenteilung widerpricht. Diese Reformen führten zu Protesten in Polen und zu Verfahren seitens der Europäischen Kommission. Jüngste Reformpläne zielen darauf ab, dass Beschäftigte des Justizwesens keine Kritik oder Protest mehr gegen politische Entscheidungen richten dürfen.

Zur parlamentarischen Versammlung des Europarats zählen Abgeordnete, die von den Parlamenten der rund 50 Mitgliedstaaten entsandt werden.

(mc)