Europäischer Gerichtshof erklärt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig

Europäischer Gerichtshof erklärt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig

 

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ermöglichte die umstrittene Massenüberwachung von BürgerInnen durch die verdachtsunabhängige Aufzeichnung aller Telefon- und E-Mail-Kommunikationen und des Standortes von mobilen Geräten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union rechtfertigte den Urteil damit, dass diese Richtlinie einen « Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte ». Insbesondere verletzt diese Richtlinie die Grundrechte « auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten », die in der Europäischen Grundrechtecharta verankert sind. Die gegenwärtige Fassung der Richtlinie habe diesen Eingriff in die Grundrechte außerdem « nicht auf das absolut Notwendige beschränkt ».

Die Vorratsspeicherung betreffe undifferenziert alle Kommunikationsdaten von allen Menschen, ohne sich auf die Bekämpfung von schweren Straftaten zu begrenzen. Die Richtlinie erfordere keine gerichtliche Kontrolle in den Mitgliedstaaten bei dem Umgang der Behörden mit den Kommunikationsdaten. Die Speicherungsdauer von mindestens 6 Monaten und maximal 24 Monaten sei undifferenziert zwischen den Datenkategorien und es gebe keine Garantie dafür, dass die Speicherung nur auf das absolut Notwendige beschränkt würden. Auch könne nicht gewährleistet werden, dass die Daten nicht missbraucht würden. Schließlich erfordere die Richtlinie keine Speicherung auf dem Gebiet der EU, wodurch die Einhaltung der Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften nicht gewährleistet werden könnten.

Der Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine Schlappe für die Bundesregierung, die eine solche Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag vorgesehen hatte. Dass dieser Urteil aber nur ein erster Schritt ist, erklärte der grüne Europaabgeorndete Jan Philipp Alprecht gegenüber Radio Dreyeckland :

 

OTON ALBRECHT VORRATSDATENSPEICHERUNG