EuGH-Urteil bestärkt effektivere Löschung von Hassposts im Netz

EuGH-Urteil bestärkt effektivere Löschung von Hassposts im Netz

In Zukunft können Facebook und andere sozialen Netzwerke verpflichtet werden, Hassposts und andere Schmähungen effektiver zu löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof gestern mit einem Urteil entschieden. Gesetze könne einfordern, dass soziale Netzwerke nicht nur einen bestimmten Post löschen, sondern alle wort- und sinngleichen Äußerungen. Die Löschungen können darüber hinaus weltweit durchgeführt werden.

Der EuGH reagiert damit auf die Klage der Grünen-Politikerin Eva Glawischnig aus Österreich. Sie hatte im Jahr 2017 gefordert, die Mindestsicherung für Geflüchtete aufrechtzuhalten. Daraufhin wurde sie im Netz als (Zitat) „miese Volksverräterin“ und „korrupter Trampel“ beschimpft. Facebook löschte die Posts zögerlich, und das nur in Österreich.

Nach dem Urteil können nationale Gerichte jetzt Gesetze erlassen, die die sozialen Netzwerke verpflichten, selbst nach Posts mit gleichem Wortlaut zu suchen und diese weltweit zu löschen.

Der EuGH betonte in seinem Urteil auch, dass Facebook und andere Netzwerke nicht selbstständig nach rechtswidrigen Inhalten suchen müssen, sondern nur wenn sie über rechtswidrige Posts informiert werden.