Thomas Meyer-Falk am Landgericht Freiburg: Entlassung aus Sicherheitsverwahrung: Gericht fordert weiteres Gutachten

Entlassung aus Sicherheitsverwahrung: Gericht fordert weiteres Gutachten

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Thomas Meyer-Falk
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Kommt Thomas Meyer-Falk im Sommer nach 10 Jahren endlich aus der Sicherheitsverwahrung? Dazu war er am Mittwoch, den 15. Februar, zu einer nichtöffentlichen gerichtlichen Anhörung geladen. Wir hatten berichtet, dass letztes Jahr eine renom­mierte Psychiaterin und Psychoanalytikerin aus München mit der Prüfung der Frage beauftragt worden war, ob und wenn ja, welche Straftaten Thomas Meyer­Falk innerhalb welches Zeitraums mit welcher Wahrscheinlichkeit begehen könnte. Nach ihren Ge­sprächen mit Thomas war sie zu dem für ihn erfreulichen Ergebnis gekommen, dass aus psychiatrischer Sicht eine Entlassung zum 10­Jahreszeitpunkt (der Sicherheitsverwahrung) vertretbar erscheine.Nun forderte das Landgericht allerdings ein weiteres Gutachten von eine*r anderen Sachverständigen - und damit droht eine Verzögerung für den möglichen Weg in die Freiheit... Thomas berichtet am Telefon.