Emmendingen droht Antifaschistinnen Gefangennahme an und blitzt beim VG ab!

EmmendingenDie Stadt Emmendingen hat für den morgigen Samstag ein Aufenthaltsverbot für den Innenstadtbereich gegen AntifaschistInnen aus mehreren Städten in der Region erlassen. Verwiesen wird dabei auf den präventivpolizeilichen   §27a Absatz 2 des  PolG(*1). Als weitere Begründung müssen die nach dem Zwischenfall in Riegel angespannte Lage zwischen Rechts und Links, die Eskalation während der spontanen Demonstration am 5. Oktober in Offenburg, sowie sowie angeblich  "straffälliges Verhalten" in der Vergangenheit herhalten.
Absurd wird es dort wo Antfaschistinnen ihr Einsatz gegen Nazis zum Vorwurf gemacht wird:"Gerade bei dem von Ihnen in der Vergangenheit gezeigten Verhalten besteht die Gefahr, dass es durch Ihre Anwesenheit am "Veranstaltungstag" zu Eskalationen kommt oder sie möglicherweise, durch andere Personen angestachelt oder provoziert, erneut Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen, oder andere Personen provozieren, damit von diesen entsprechende Aktionen begangen werden."  Nazis also als Messlatte dafür, ob gegen sie demonstriert werden kann. Die CDU Extremismus Perversion lässt Grüssen.
Update: Mittlerweile hat das VG Freiburg in einem Beschluss die Aufhebung des Sofortvollzugs angeordnet und die unten  angegeben Sach- wie Rechts Gründe teilweise zu eigen gemacht.


Emmendingen droht Antifaschistinnen Gefangennahme an und blitzt beim VG ab!

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Die Stadt Emmendingen hat für den morgigen Samstag ein Aufenthaltsverbot für den Innenstadtbereich gegen AntifaschistInnen aus mehreren Städten in der Region erlassen. Verwiesen wird dabei auf den präventivpolizeilichen   §27a Absatz 2 des  PolG(*1). Als weitere Begründung müssen die nach dem Zwischenfall in Riegel angespannte Lage zwischen Rechts und Links, die Eskalation während der spontanen Demonstration am 5. Oktober in Offenburg, sowie sowie angeblich  "straffälliges Verhalten" in der Vergangenheit herhalten.
Absurd wird es dort wo Antfaschistinnen ihr Einsatz gegen Nazis zum Vorwurf gemacht wird:"Gerade bei dem von Ihnen in der Vergangenheit gezeigten Verhalten besteht die Gefahr, dass es durch Ihre Anwesenheit am "Veranstaltungstag" zu Eskalationen kommt oder sie möglicherweise, durch andere Personen angestachelt oder provoziert, erneut Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen, oder andere Personen provozieren, damit von diesen entsprechende Aktionen begangen werden."  Nazis also als Messlatte dafür, ob gegen sie demonstriert werden kann. Die CDU Extremismus Perversion lässt Grüssen.
Update: Mittlerweile hat das VG Freiburg in einem Beschluss die Aufhebung des Sofortvollzugs angeordnet und die unten  angegeben Sach- wie Rechts Gründe teilweise zu eigen gemacht.


Für das Aufenthaltsverbot wurde Sofortvollzug angeordnet, d.h., dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte.
Im Falle eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot wird eine Ingewahrsamnahme angedroht.  Die Antifaschinnen rufen alle, falls Sie auch einen solchen Brief bekommen haben, auf,  sich zu melden: GGf (verschlüsselt) bei kontrollverlust@riseup.net oder bei ea-freiburg@linksunten.ch
Eine weitere Möglichkeit besteht darin am Freitag Abend zur Infoveranstaltung um 19 Uhr in die KTS Freiburg (Basler Straße 103)! Antifaschismus lässt sich nicht verbieten!

(*1) Ein Aufenthaltsverbot nach Poli G  setzt die konkrete Erwartung der Begehung von Straftaten voraus. Was schon deshalb absurd ist, weil die Stadt Emmendingen den Naziaufmarsch zum Jahrestag der Deportation der badischen Juden nach Gurs untersagt hat,  Nach allgemeiner Auffassung und auch der Verfassungsrechtssprechung (s.u.a.Beschluus des BVerfG Dez.2010) muss die Polizeinorm gegenüber dem Grundrechtsschutz der Versammlungsfreiheit - angemeldete Kundgebungen von Antifaschistinnen im Stadgebiet - zurückstehen(*2).
Die späte Aussprache der Aufenthaltsverbote, will verhindern, dies gerichtlich rechtzeitig (!) wirksam feststellen zu lassen.
Typisch für die vir obscuri in der LPD Freiburg. Ob diesmal die für Ihren Grundrechtsschutz nicht berühmten Richter des VG Freiburg im Gegensatz zu ihren Entscheidungen 2010  über ihren Schatten springen? (kmm)

(*2)  "Versammlungsspezifische Maßnahmen der Gefahrenabwehr richten sich nach den hierfür speziell erlassenen Versammlungsgesetzen. Die dort geregelten, im Vergleich zu dem allgemeinen Polizeirecht besonderen Voraussetzungen für beschränkende Verfügungen sind Ausprägungen des Grundrechts der Versammlungsfreiheit. Dementsprechend gehen die Versammlungsgesetze als Spezialgesetze dem allgemeinen Polizeirecht vor, mit der Folge, dass auf letzteres gestützte Maßnahmen gegen eine Person, insbesondere in Form eines Platzverweises, ausscheiden, solange sich diese in einer Versammlung befindet und sich auf die Versammlungsfreiheit berufen kann (vgl. BVerfGK 4, 154 ). Dieser Schutz endet erst mit der eindeutigen Auflösung der Versammlung oder dem eindeutigen Ausschluss des Teilnehmers von der Versammlung (vgl. BVerfGK 4, 154 ; 11, 102 )." Beschluss des BVerfG v.10.12.2010 (1 BvR 1402/06 )