Was die Justiz in Spanien angeht, sind die Zeiten eigentümlich.
Der Europäische Gerichtshof hält zwar die Klagen von drei baskischen Gefangenen wegen der Verletzung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens begründet, spricht Schadensersatz zu. Doch im Kern der Klagen, die die Doppelbestrafung durch Nichtanrechnung von Strafen für das gleichen Delikt in einem anderen EU-Land, die nach einer EU-Richtlinie von 2010 unterbunden wird, in Spanien erst 2014 umgesetzt wurde, ließ der EGMR Milde für den verschleppenden Staat walten.
Aufregung verursacht aber ein weiterer Justizskandal. Überteuerte Bankgebühren bei notariellen Beurkundungen von durchschnittlich 3000 € kassierte eine Kammer des obersten Gerichtshof - vergleichbar dem deutschen BGH - als rechtswidrig. Ein Tag später kassierte der Präsident des Kontrollrates des Obersten Gericht, die Umsetzung des Urteils, wegen angeblich unvorhergesehener Folgen für die Banken!!!
Zu beiden Ralf Streck im Gespräch