Vorkaufsrecht der Gemeinden bei Erhaltungs- und Milieuschutzgebieten: Eisiges Schweigen bei Grünen Mandatsträgern in Baden Württemberg?

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Eisiges Schweigen bei Grünen Mandatsträgern in Baden Württemberg?

Weder aus Freiburg noch anderen teuren Pflastern in Baden-Württemberg ist bekannt, daß sich grüne Mandatsträger:innen bisher einem dringenden Brief ihrer Kollegen aus Berlin, Leipzig, München, Fankfurt, Mainz und Erfurt angeschlossen haben, um den gemeindlichen Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten, das  nach Auslegung des BVerwG Urteil vom 9.11.21 keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, anzuschließen.

Die fordern von den grünen Koalitionsverhandlern /-auschüsslern eine Gesetezsinitiative, hier der O-Ton:


"Im Ampel-Koalitionsvertrag lautet die entsprechende Passage: “Wir werden prüfen, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.”


"Diesen sehen wir als zweifellos gegeben an und möchten bitten darauf hinzuwirken, dass eine Ergänzung des BauGB unmittelbar in Angriff genommen wird!"


Wichtig ist, dass § 26, Abs 4 BauGB mit folgendem Satz ergänzt wird:

„Dies gilt nicht in Gebieten nach §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2.“

Mensch darf gespannt sein, wann die Kretschmann-Grünen sich bewegen. Entweder um es zu unterstützen oder es zu sabotieren.