Der Jurist und Author Horst Meier hat die drei Tage mündliche Verhandlung vor dem BVerfG verfolgt. Weil sie nur Ideologie produziere - antidemokratisch völkische zwar - aber nicht reale Gefahren produziere, für die ohnehin das Strafrecht zuständig wäre.
Deshalb sei das Verbotsverfahren eigentlich nur mit einer krachenden Niederlage durch die antragstellenden Bundesländer einzurechnen.
Hier seine Argumentation im Interview mit Carsten Rose von FREI