Antiziganismus in Freiburg: Diskriminierung aufgrund von Zugehörigkeit und diesbezogener Badebekleidung

Diskriminierung aufgrund von Zugehörigkeit und diesbezogener Badebekleidung

01. Mai 2022 Schwimmbad Faulerbad, Faulerstr,1, 79098 Freiburg:
Am 01.05.2022 wollten die Schwestern Maria O. und Melina R., 20 und 16 Jahre alt, im
Faulerbad Freiburg schwimmen gehen. Dort angekommen wurden beide Frauen von einem Bademeister aufgefordet, das Wasser zu verlassen, mit der Begründung, sie hätten keine geeignete Badebekleidung an. Maria O. sagte erschrocken, daß es sehr wohl geeignete Badebekleidung sei, und das Material schwimmtauglich sei. Der Bademeister wurde lauter, und versuchte die zwei jungen Frauen einzuschüchtern. Maria O. und Melina R. wirkten diesem entgegen, versuchten aber eine friedliche Lösung zu finden, und boten dem Bademeister an, sich umzuziehen.

Beide trugen kurze Badehosen; jene, die auch männliche Schwimmbadbesuchende ohnehin gewöhnlich tragen.
Der Bademeister lehnte jedoch diese Möglichkeit ab. Maria O. nannte dem Bademeister
den Grund für ihre Bedeckung. Ihre Begründung war, daß sie aufgrund ihrer Zugehörigkeit und der damit verbundenen Kultur einhergehe. Der Bademeister entgegenete, das wäre kein Grund, und sagte, daß man sich in Deutschland "anpassen" müsse. "Oder", fügte er mit einem Lachen hinzu: „Burka, Burkini tragen.“
Maria O. und Melina R, suchten Hilfe bei einer Mitarbeiterin des Schwimmbads, und baten sie, den Vorgesetzen bzw. die Leitung des Schwimmbads zu verständigen. Daraufhin mischte sich der Bademeister ein, und forderte die Frauen erneut zum Gehen auf mit den Worten, er sei selbst die Leitung.
Die zwei Frauen verließen das Faulerbad wortlos, und meldeten den Vorfall Anita R., die
unverzüglich Kontakt mit der Leitung des Faulerbads aufnahm, und den Verantwortlichen
zur Rede stellte,  sie wies darauf hin, daß sein Verhalten gegenüber Maria O. und Melina R. diskrimirend sei, und daß so ein Verhalten eine Verletzung der Sitten und Kultur der Deutschen Sinti sei.
Der Bademeister gab zu, daß er diese Äußerungen gegenüber Maria O. und Melina R.
getroffen habe, er sei sich aber keiner Schuld bewusst, denn er habe sich dabei nur an die
Vorschriften gehalten. Seinen Vor- und Nahnamen wollte er Anita R. nicht preisgeben. Anita R. beendete das Gespräch und leitete weiterei Schritte ein.