Bundesregierung ändert Gesetz um nachträglich Rechtsgrundlagen für “Kontaktverbote” zu schaffen: "Die Politik ist es uns schuldig, den Zweck zu definieren"

"Die Politik ist es uns schuldig, den Zweck zu definieren"

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Public Domain
Quelle: 
The people from the Tango! project, Rocket000, G ambrus via Wikimedia Commons

Betretungsverbot, Kontaktverbot, Versammlungsverbot - bundesweit ist das inzwischen in der einen oder anderen Ausformung seit über einer Woche Realität. In Sachsen bspw. ist Sport im Freien nur noch im "Umfeld der Wohnung" erlaubt; in Freiburg darf mensch immerhin noch zum Joggen und Fahrradfahren raus - jedoch wird ein Verstoß gegen das Betretungsverbot für öffentliche Flächen mit einer Geldbuße von bis zu 25.000€ geahndet - und plötzlich ist Kultur ein überflüssiger Luxus. Niko Härting, Rechtsanwalt aus Berlin, sagt, politische Entscheidungsträger*innen seien gerade "nicht zu beneiden", denn es geht tagtäglich um die tiefgreifende Beschneidung unserer Grundrechte - aber mensch müsse den Regierenden jetzt umso mehr "auf die Finger kucken". Zudem seien die Verordnungen "kein Freifahrtschein für die Exekutive" und das Virus setze nicht Recht und Gesetz außer Kraft. Das sogenannte ostasiatische Modell aus China, Hong Kong, Taiwan, Japan und Singapur hat sehr große und rasche Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie durch das SARS-CoV-2 Virus gezeigt. Aber mit sehr viel gravierenderen Eingriffen in die Grundrechte der Bevölkerung als das hier in Deutschland bisher der Fall ist, also mit krasser Kontrolle von Infizierten, kompletter Isolation und Kontaktverfolgung. Niko Härting erläutert zunächst den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz....