Die Förderung des sozialen Wohnungsbau muss in jedem Fall geändert werden, wenn Neubau-Mietergenossenschaften zum Zuge kommen sollen

Die Förderung des sozialen Wohnungsbau muss in jedem Fall geändert werden, wenn Neubau-Mietergenossenschaften zum Zuge kommen sollen

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Das komplette Fehlgehen der Förderung im sozialen Wohnungsbau in Baden-Württemberg ist evident. Statt der bereit gestellten Mittel von 70 Mio. € (2014) wurden zusammen in 2012 und 2013 gerade einmal 100.000 € für den Mietwohnungsbau  abgerufen. Statt den sozialen Mietwohnungsbau zu fördern, verhindert ausgerechnet die staatliche Förderbank, die L-Bank, die Neubildung  von Mietergenossenschaften, die wie das 3-Häuser-Projekt in Freiburg langfristig gesicherten sozialegebundenen Mietwohnungswohnbau betreiben wollen.
Ertragsmieten, erwirtschaftes Eigenkapital, Ablehnung von Direktkrediten und Genossenschaftseinlagen sowie Ratingmethoden werden von den Bamnkern ausgerechnet gegen die Projekte in Stellung gebracht, die die Ziele der Förderung erreichen wollen. Also nur Rendite Investoren in den Wohnungsneubau?
Fragen an Stefan Rost, was sich ändern muss bei den Bedingungen der Landesförderung, um die Ziele zu erreichen?