Die Berliner Staatsanwaltschaft handelt gegen die Auflagen der UN-Antirassismuskonvention(CORAX)

Die Berliner Staatsanwaltschaft handelt gegen die Auflagen der UN-Antirassismuskonvention(CORAX)

Vor vier Jahren hatte der Berliner Bundesbanker Thilo Sarrazin durch rassistische und Volksverhetzende Aussagen auf sich aufmerksam gemacht. Damals sah die Berliner Staatsanwaltschaft allerdings keinen Grund um die Äußerungen Sarrazins zur Anklage zu bringen. Auch ein Widerspruch des Türkischen Bund Berlins brachte hier keinen Erfolg. Vor einigen Tagen gab dann der Ausschuss der UN-Antirassismuskonvention an, dass die Äußerungen Sarrazins gegen die Konvention verstoßen würden. Wir sprachen dazu mit Dr. Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte. Zunächst erklärt er, was die UN-Antirassismuskonvention beihaltet.