Zur Abschaffung des §219a: "Das Verfassungsgericht ist in Sachen sexuelle Selbstbestimmung sehr unberechenbar"

"Das Verfassungsgericht ist in Sachen sexuelle Selbstbestimmung sehr unberechenbar"

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Göttingen, Demonstration gegen § 218 - Transpis: "Weg mit §218"
Bundesarchiv Göttingen, Demonstration gegen § 218
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Quelle: 
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"Eher ein SPD-Paragraph als ein Naziparagraph", so Christian Rath zur Entstehungsgeschichte des nun abgeschafften §219a. "Aufreizendes Werben" bleibt laut Heilmittelgesetz strafbar, sachliche Informationen von Frauenärzt*innen sind seit Freitag möglich. Kein Grund zu jubeln, aber immerhin ein erster Schritt. So sieht es auch das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Christian Rath bewertet die Abschaffung aus juristischer Sicht.