Braunkohlentagebau Hambach: Bezirksregierung Arnsberg genehmigt Hauptbetriebsplan 2018 - 2020

Bezirksregierung Arnsberg genehmigt Hauptbetriebsplan 2018 - 2020

Nach intensiver Prüfung genehmigte vergangenen Donnerstag die im Land Nordrheinwestfalen für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg den Hauptbetriebsplan 2018-2020 für den Tagebau Hambach im Rheinischen Braunkohlenrevier. Das meldete die Bezirksregierung auf ihrer Website.Der jetzige Genehmigungsbescheid ist notwendig für den Weiterbetrieb des Braunkohlentagebaus bis 31.12.2020. Der Artenschutz, so heißt es weiter, sei "nach eingehender Prüfung sichergestellt". Gegner_innen sehen das nicht so. Zuvor war die naturschutzrechtliche Bedeutung des Hambacher Forstes nochmalige eingehende überprüft worden. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, ob die noch vorhandenen Waldflächen nachträglich in das europaweite Gebietsschutznetz Natura 2000 aufgenommen werden müssen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte dies mit seinem Urteil vom November 2017 bereits verneint. Das Urteil war aber bislang nicht rechtskräftig. Weder aus rechtlichen noch aus naturschutzfachlichen Gründen sei eine nachträgliche Schutzgebietserweiterung notwendig; die bereits bestehenden Gebiete seien ausreichend, um Arten und Lebensräume zu schützen. Bei all diesen Plänen mutet es sarkastisch an, wenn die Bezirksregierung daraufhin erklärt: "Aus Gründen des Naturschutzes" dürften die Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Vorfeld des Tagebaus (Bereich des Hambacher Forstes) "erst am 1.10.2018 wieder aufgenommen werden." Zum Artikel