Berlin: Befreiung vom sogenannten Routerzwang

Berlin: Befreiung vom sogenannten Routerzwang

Bisher hatten Endnutzer_innen häufig keine Möglichkeit, den von ihnen verwendeten
Router frei zu wählen, weil einige Netzbetreiber ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Gerätes zuließen. Der Bundestag hat nun den Entwurf eines Gesetzes zur "Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" bestätigt.

Demnach können Kund_innen ihre Hardware von jetzt an selbst wählen.

Heute befassen sich die Landesparlamente auch mit der sogenannten "Störerhaftung", nach die Strafverfolgung etwaiger Urheberrechtsverletzungen im Internet den- oder diejenige trifft, die WLAN bezieht. Der Verein Digitale Gesellschaft hatte im Jahr 2012 den Vorschlag zur Abschaffung der Störerhaftung vorgelegt. "Es besteht deshalb durchaus Anlass zur Hoffnung, dass der Bundesrat Empfehlungen beschließen wird, die auf eine konsequente Beseitigung der WLAN-Störerhaftung abzielen", heißt es auf der Seite des Vereins.