Belgien: Verfassungsgericht kippt Gesetz zur Laufzeitverlängerung von AKWs

Belgien: Verfassungsgericht kippt Gesetz zur Laufzeitverlängerung von AKWs

Das belgische Verfassungsgericht ist dem Europäischen Gerichtshof gefolgt und hat ein Gesetz zur Laufzeitverlängerung der AKWs Doel 1 und 2 gekippt. Faktisch ändert sich durch die Entscheidung allerdings wenig. Die AKWs waren 1975 ans Netz gegangen und sollten im Jahr 2015 abgeschaltet werden. Durch ein Gesetz wurde ihre Laufzeit bis 2025 verlängert. Das Gesetz zur Verlängerung der Laufzeit enthielt keine Regelung für ein Widerspruchsverfahren. Außerdem wurde kein Gutachten zur Umweltfolgenabschätzung erstellt. Beides muss nun nachgeholt werden. Dafür hat das Gericht der Regierung aber Zeit bis 2023 gegeben. Faktisch wird dies wohl darauf hinauslaufen, dass die Reaktoren bis 2025 laufen. An den belgischen Kernkraftwerken in Doel und Tihange hat es in den letzten Jahren mehrfach Sicherheitsprobleme und Störfälle gegeben. Doel ist das AKW in Europa das in der am dichtesten besiedelten Region liegt.