Bei der Landeserstaufnahmestelle stehen die Grundrechtsverletzungen in der Hausordnung

Bei der Landeserstaufnahmestelle stehen die Grundrechtsverletzungen in der Hausordnung

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Mit einem Rechtsgutachten Belegen die Aktion Bleiberecht und die LEA-Watch, dass die vom Regierungspräsidium erlassene Hausordnung der LEAs in Freiburg und anderswo in Baden-Württemberg erhebliche Verletzungen der Grundrechte scheinbar legitimiert. In einem offenen Brief an Stadt und Land schreiben sie: "die Grenzen zwischen Recht und Unrecht verschwimmen". In einem Studiogespräch mit Radio Dreyeckland machen Melina von der Aktion Bleiberecht und Ben von LEA-Watch klar, dass es sich da nicht um Behördenschlamperei handeln, sondern dass genau diese Regeln dem eigentlichen Sinn der sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechen, die Menschen zu isolieren, um sie möglichst leicht abschieben zu können.

 

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