Bauunion Kleiner bleibt bei 2000 € Bußgeld sitzen

Bauunion Kleiner bleibt bei 2000 € Bußgeld sitzen

Es war schon ungewöhnlich nach Aussagen des Vertreters des Baurechtsamtes , daß so ein Bußgeldverfahren überhaupt vor dem Amtsgericht landet.
Aber der Chef der Südwestdeutschen Bauunion, Kleiner, der mit seinem Kumpel Sauer nicht nur im Quartier westlich der Merzhauserstr. Altbaubestände vormals der Bundesliegenschaftsverwaltung aufhübscht , um sie als Eigentumswohnungen zu verscherbeln, wollte nicht nachgeben. Weder den unteren Rahmen des Bußgeldes, den ihm das Baurechtsamt der Stadt Freiburg auferlegt hatte, noch ein von der Staatsanwaltschaft reduzierterTarif war für ihn akzeptabel. Er hatte die Stellplätze für seine Eigentumswohnungen in Gallwitz/Merzhauser und Langemarckstr.– u.a. auch in Spielplatznähe – natürlich nur „irrtümlich“ genehmigungsfrei errichet und nachträglich dafür eine Genehmigung bekommen.
Überhaupt: Eins der parkierten Grundstücke gehörte gar seinem Kumpel Sauer seit 2008 oder 2009. Ohnehin werde doch der Allgemeinheit ein Gefallen getan, wenn die Blechlawine von der Sraße verschwindet! Zwar sei er ja bereit für seine „vorlaute Klappe“ in Gestalt eines BZ-Interviews zu zahlen – aber 4000 oder 3000 € ( weil ein Grundstück ihm nicht gehört) - seien einfach zu hoch angesichts seines bescheidenenVorteils beim formalen Verstoss. Für sein Rechtsempfinden, versteht sich.
Nun zahlen muss er doch. Zwar nur 2000 €, weil díe Richterin seinen Vertoß nur als fahrlässig nachgewiesen ansah. Zusammen mit Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten bleibt es wohl bei alter Kosten- Höhe und angesichts des öffentlichen Interesse akzeptierte Herr Kleiner und verzichtete auf weitere Rechtsmittel noch in der Sitzung.
Bleibt die Frage, ob gegen den Kumpel Sauer als Eigentümer des Grundstücks der 4. Stellplatzflächen (ca. 75 qm) das Baurechtsamt noch fristgerecht ein Bussgeld verhängt?
Das entscheidet die nun die Amtsleitung (kmm 20.3.12)