Frankreich: Ausländerrechtsorganisationen protestieren gegen den Ausschluss von Anwälten im Flughafenverfahren

Ausländerrechtsorganisationen protestieren gegen den Ausschluss von Anwälten im Flughafenverfahren

In Frankreich kritisieren Ausländerrechtsorganisationen den Ausschluss von Anwältinnen im sogenannten Flughafenverfahren.

Ausländerinnen und Schutzsuchende, die über Flughäfen einreisen wollen, haben keinen Anspruch auf eine Anwältin bei ihren Anhörungen. So hat es das französische Verfassungsgericht Anfang Dezember entschieden. Das Verfassungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung die Gesetzeslage und die gängige Behördenpraxis.

Französische Ausländerrechtsorganisationen und eine Anwältengewerkschaft kritisieren diese Entscheidung scharf. Mit ihrer Entscheidung würden die Verfassungsrichterinnen die sogenannten Wartezonen von Flughäfen zu den einzigen Orten in Frankreich machen, in denen ohne den Beistand eines Anwalts Freiheitsentzug und unmittelbarer Zwang verübt werden dürfen.

Die Wartezone ist ein rechtliches Konstrukt im Asyl- und Ausländerrecht, die dem deutschen Flughafenverfahren ähnelt. Demnach darf die Grenzpolizei Ausländerinnen, die über Flughäfen anreisen, im internationalen Bereich wochenlang festhalten und anhören, bis ihr Aufenthaltsrecht geklärt ist oder bis die Betroffenen aufgeben und einen Rückflug antreten. In den Wartezonen werden zudem systematisch Menschen festgehalten und angehört, die Asyl beantragen wollen. Die Behörden dürfen die Betroffenen durch dieses rechtliche Konstrukt so behandeln, als würden sie sich noch nicht auf französischem Gebiet aufhalten. Es gelten also weniger rechtsstaatliche Bestimmungen zum Schutz der Betroffenen als im Falle vom Menschen, die sich bereits auf französischem Gebiet befinden.

Die Ausländerrechtsorganisationen kritisieren, dass es sich bei den Anhörungen oft eher um Verhöre handele, die teils gewaltsam verlaufen würden, und bei denen die Betroffenen unter Druck gesetzt würden.

Trotz der Entscheidung des Verfassungsgerichts fordern die Ausländerrechtsorganisationen weiterhin eine kostenlose anwältliche Unterstützung in den Wartezonen. Das sei die einzige Garantie für die Rechte der Menschen in den Wartezonen.

(mc)