Ascheregen in Sachsen - Rundfunkfreiheit verglüht

Faustrecht im Freistaat - Rundfunkfreiheit im Eimer?

blaubannerAls wär es ein Stück aus dem Tollhaus.
Am Samstag, 17.4.2010 12 Uhr verweigert der Kommerzfunker Apollo, die Aufschaltung der Programme von Radio Blau(Leipzig), Radio T (Chemnitz) und Coloradio (Dresden) auf die Frequenzen des Sendermonopolisten Mediabroadcast .
Da massen sich also zwei private
Oligopolisten - Apollo (im Besitz derjenigen Gesellschaften, die in Sachsen die anderen landesweiten Ketten in Besitz halten) und mediabroadcast (Ex Telekom jetzt France Telekom)- an, zu entscheiden, wer und was in
Sachsen gesendet wird. Und: die gesetzlich zur Wahrung von Meinungs- und
Kulturvielfalt beauftragte und zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit
gesetzlich verpflichtete Medienanstalt SLM sieht schweigend zu. 

vgl. auch RDL Beitrag

Ascheregen in Sachsen - Rundfunkfreiheit verglüht

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Lizenz: 
Keine (all rights reserved)

Faustrecht im Freistaat - Rundfunkfreiheit im Eimer?

Als wär es ein Stück aus dem Tollhaus.
Am Samstag, 17.4.2010 12 Uhr verweigert der Kommerzfunker Apollo, die Aufschaltung der Programme von Radio Blau(Leipzig), Radio T (Chemnitz) und Coloradio (Dresden) auf die Frequenzen des Sendermonopolisten Mediabroadcast .
Da massen sich also zwei private
Oligopolisten - Apollo (im Besitz derjenigen Gesellschaften, die in Sachsen die anderen landesweiten Ketten in Besitz halten) und mediabroadcast (Ex Telekom jetzt France Telekom)- an, zu entscheiden, wer und was in
Sachsen gesendet wird. Und: die gesetzlich zur Wahrung von Meinungs- und
Kulturvielfalt beauftragte und zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit
gesetzlich verpflichtete Medienanstalt SLM sieht schweigend zu. 

vgl. auch RDL Beitrag

APOLLO will Geld  von Radio Blau und T und Coloradio für die verbreitung haben, obwohl APOLLO
sich bei der eigenen Zulassung verpflichtet hat, deren Sende- und
Leitungskosten zu übernehmen. Seit 1.10.2010 will es das aber nicht
mehr.
Für solche Streitigkeiten sind in einem Rechststaat die Zivilgerichte
zuständig: Da müsste Apollo darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage sie
Zahlung beanspruchen, z.B. aus Vertrag oder Gesetz. APOLLO geht diesen
Weg nicht, sondern nutzt stattdessen die Möglichkeit des technischen
Umschaltens.

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DIES ist aber eindeutig FAUSTRECHT statt Rechtsstaatsschminke.

Peinlich auch die Rolle des anderen Oligopolisten: mediabroadcast.
Statt
- nachdem sie von Apollo über dessen ab 1.1.10 bestehende
Zahlungsverweigerung informiert wurde - Radio Blau, Radio T und
Coloradio Verträge über die wöchtenlich 49 Stunden Verbreitung
anzubieten, ermuntert sie Apollo zu dessen faustrechtlichen Vorgehen,
wohl mit der Drohung sonst alles zahlen zu müssen.

Die Krone der jeden verfassungmässigen und Rechststaats-Prinzipien
hohnsprechende Wilder Osten Farce im Freistaat Sachsen gebührt jedoch der
Medienbehörde SLM
.
Diese hatte anno 2004 den Deal der Kostenübernahme
vermittelt, um sachsenfremde Mantelanbieter fernzuhalten.
Jetzt
schweigt sie, obwohl zu klären wäre, ob die Kostenübernahme
Lizenzbedingung war oder nicht (dann öffentlich-rechtliche Bedingung der
Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit von Apollo).
All das ist jedoch im Verhältnis zur konsequenten Missachtung ihrer
gesetzlichen Pflichten aus dem SächsPRG (§§ 2 Abs3 Satz1, 28 Abs1.Nr.1)
nichts!
Dort ist zwar ausdrücklich gesetzlich angeordnet:

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"Die Landesanstalt fördert...die Vorausssetzungen für die Veranstaltung
und Verbreitung von Rundfunk ...insbesondere durch Maßnahmen zur
Förderung der technischen Infrastruktur zur Versorgung des gesamten
Landes" .

Die SLM weigert sich jedoch beharrlich, den Befehl des Gesetzes bei
analoger Übertragungstechnik auszuführen und die drei Veranstalter (Blau
usw.) in den Genuss einer derartigen Förderung gelangen zu lassen.
Stattdessen wurde eben jener mediabroadcast (EX Telekom jetzt France
Telcom) das Geld zum Ausbau der von der Bevölkerung (und Veranstaltern)
nicht akzeptierten DAB (= neuartige Rundfunkübertragungstechniken, deren
Förderung auch erlaubt ist) hinterhergeschmissen.
Das eine Behörde aber die Regelungsgewalt zur Sicherstellung der
Rundfunkfreiheit
ins Belieben privater Unternehmen stellt - Faustrecht
der Abschaltung - beweist, dass im Freistaat Sachsen bei der Achtung
und Gewährleistung verfassungsmässiger Rechte wie der Rundfunkfreiheit
erneut ein Tiefpunkt erreicht ist,
(kmm)