Amnesty International: : Präventivgewahrsam für Klimaschützer*innen ist klarer Verstoß gegen die Menschenrechte

Präventivgewahrsam für Klimaschützer*innen ist klarer Verstoß gegen die Menschenrechte

27 Aktivist*innen der Klimabewegung wurden im Vorfeld der Internationalen Automobil-Ausstellung in München festgenommen, ohne dass Ihnen eine Straftat vorgeworfen wurde. Sie sollen so am Protest gegen die Automobilmesse gehindert werden.  So die Bewertung von AI in einer Pressemitteilung vom 4.September 2023.
AI kritisiert weiter: In Bayern werden Menschen unterschiedlichster Alters- und Berufsgruppen ohne konkreten Strafvorwurf gemeinsam mit schweren Straftäter*innen in Justizvollzugsanstalten eingesperrt. Dieses Vorgehen basiert auf der Einschätzung der Polizei und von Haftrichter*innen, die meist nur wenige Minuten lang mit dem Fall befasst sind. Das ist klar ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Person. Die Betroffenen müssen ihr Leben unterbrechen, können im Nachhinein dafür stigmatisiert werden und leiden teils psychisch unter dem Freiheitsentzug. Der Arbeitsplatz kann in Gefahr geraten, Sorgearbeit für Familien und Verwandte kann nicht verrichtet werden. Amnesty International lehnt dieses Vorgehen gegen friedliche Demonstrierende als menschenrechtswidrig ab In Bayern werden Menschen unterschiedlichster Alters- und Berufsgruppen ohne konkreten Strafvorwurf gemeinsam mit schweren Straftäter*innen in Justizvollzugsanstalten eingesperrt. Dieses Vorgehen basiert auf der Einschätzung der Polizei und von Haftrichter*innen, die meist nur wenige Minuten lang mit dem Fall befasst sind. Das ist klar ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Person. Die Betroffenen müssen ihr Leben unterbrechen, können im Nachhinein dafür stigmatisiert werden und leiden teils psychisch unter dem Freiheitsentzug. Der Arbeitsplatz kann in Gefahr geraten, Sorgearbeit für Familien und Verwandte kann nicht verrichtet werden. Amnesty International lehnt dieses Vorgehen gegen friedliche Demonstrierende als menschenrechtswidrig ab .
Das bayrische Polizeiaufgaben Gesetz ermöglicht, unter anderem, dass Personen bis zu 30 Tage in Präventivgewahrsam genommen werden können, was dann nochmals um einen Monat verlängert werden kann. Der sogenannte Präventivgewahrsam wurde ursprünglich eingeführt, um schwersten Gewaltstraftaten und Terrorgefahren begegnen zu können. Seit nunmehr über einem Jahr wird er insbesondere in Bayern regelmäßig gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt, die auf die Klimakatastrophe aufmerksam machen wollen. Auch in anderen Bundesländern sollte dringend davon abgesehen werden, den Präventivgewahrsam auszuweiten.
(MM)