Am Dienstag wollen die designierten Obleute von Grünen, CDU SPD und FDP Ihre Vorstellung zu einem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Verbindungen des NSU nach Baden-Württemberg den Medien vorstellen.
Der Ausschuss soll am Mittwoch vom Landtag in Stuttgart beschlossen werden.
Der 1. Untersuchungsausschuss mußte im Dezember 2015 seine Untersuchungs-Arbeit wegen Berichtserstellung zur letzten Landtagssitzung vor der Wahl abschließen. Er konnte dabei zentrale Aspekte der Verbindung des NSU- Kerntrios zur baden-württembergischen Nazi- wie OK-Szene nicht einmal ansatzweise aufklären.
2. NSU UA noch zahnloser?
Bei der Formulierung des gegenwärtigen Prüfauftrages fällt auf, dass weder das vermeintliche "Versagen" des Inlandsgeheimdienstes, noch die möglichen Waffentransportwege wie generellen Schweiz-Kontakte einen eigenständigen Untersuchungsauftrag erhalten.
12 Abgeordnete - 4 Grüne, 4 CDU, 2 SPD, 1 FDP und 1 AFD - sollen den Job machen. Bei einer Regierungsbankmehrheit von 2:1 und einer tendenziell völkischen, jedenfalls rechten wie menschenrechtsfeindlichen AfD-Opposition kein gutes Zeichen. Auch die avisierte Beendigung auf den 31.10.2018 spricht nicht gerade für einen überschäumenden Aufklärungswillen. 16_0311_D.pdf
Die Fraktionen haben zeitgleich - wohl in Verkennung der Tragweite des Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs - auch noch den Kernbereich ihrer Untersuchungskompetenzen gekürzt, da sie selbst Beweismittel, die zum durch das allgemeine (!) Persönlichkeitsrecht (also nicht nur Intimbereich) zum Privatbereich gehören, durch ein Beweiserhebungsverbot in das Untersuchungsausschußgesetz geschrieben haben. Noch dazu ergänzt um ein eigenes Rückbehaltungsbehaltunsgrecht (!!) der den Besitz von Sachmitteln wie Akten ausübenden Behörden!!!
So konstruiert sich das Parlament selbst ein schlagkräftiges Aufklärungsverhinderungsrecht durch die Regierung! 16_0275_D Untersuchungsausschuss.pdf
Die beiden AfD Fraktionen haben keinen Anteil an der Konstituierung.
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